Rechtsprechung
   LG Bielefeld, 03.02.1992 - 3 T 89/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,8316
LG Bielefeld, 03.02.1992 - 3 T 89/92 (https://dejure.org/1992,8316)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 03.02.1992 - 3 T 89/92 (https://dejure.org/1992,8316)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 03. Februar 1992 - 3 T 89/92 (https://dejure.org/1992,8316)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,8316) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 1095
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 13.08.2007 - 2 W 71/07

    Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes wegen verbotener Eigenmacht gegen den

    Der Senat ist daher der Auffassung, dass der Streitwert für eine Leistungsverfügung wegen verbotener Eigenmacht auch bei Anwendung des Rechtsgedankens von § 6 ZPO der Höhe nach auf den Betrag begrenzt ist, der sich bei Anwendung von § 41 Abs. 1 GKG ergeben würde, so dass im Ergebnis regelmäßig das Zwölffache des monatlichen Mietzinses zu Grunde zu legen ist (vgl. LG Bielefeld FamRZ 1992, 1095).
  • OLG Rostock, 14.08.2006 - 3 W 78/06

    Streitwertfestsetzung beim Entzug einer Mietsache

    Dieses wird regelmäßig unter Heranziehung des § 41 Abs. 1 S. 1 GKG an der hierauf entfallenden Jahresmiete ausgerichtet und wie ein Streit um das Bestehen oder Nichtbestehen eines Mietverhältnisses behandelt (LG Baden-Baden, WuM 1985, 127; LG Bielefeld FamRZ 1992, 1095; Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 3 Rn. 16 unter "Besitzstörungsklage").
  • KG, 07.02.2006 - 2 AR 4/06

    Besitzeinräumungsklage des gewerblichen Untermieters gegen den Hauptvermieter:

    Auch die vom Kommentar zitierte Entscheidung des Landgerichts Bielefeld (FamRZ 1992, 1095) ist zu § 16 Abs. 1 GKG a.F. ergangen und bezieht sich damit allein auf den Gebührenstreitwert.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht